gültig ab 1. Januar 2016

1) Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Spirig HealthCare AG (im Folgenden SHC) und ihren Kunden. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die Geschäftsbeziehungen von SHC ausdrücklich als Vertragsbestandteil.

2) Produkte / Leistungen
SHC ist Generikaanbieter und Logistikpartner und betreibt Grosshandel mit Produkten vor allem aus dem Gesundheitsmarkt. Das Sortiment von SHC umfasst das SHC Präparatensortiment sowie in den Listen A bis D des Schweizer Heilmittelinstitutes Swissmedic aufgeführte Medikamente, Medizinprodukte und Hilfsmittel. Produkte, Logistik- und Dienstleistungen von SHC werden in der geltenden Dienstleistungsbroschüre beschrieben und können von SHC jederzeit geändert werden.

3) Liefereinschränkungen
Produkte mit Liefereinschränkungen (z.B. Betäubungsmittel) werden ausschliesslich an Kunden mit der entsprechenden Bewilligung geliefert.

4) Lieferservice
4.1 Allgemeine Lieferfristen
Soweit für die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen eine Lieferung durch SHC vereinbart wurde, werden diese in der Regel mit der nächsten vereinbarten Liefertour ausgeliefert. Ist ein Produkt und/oder Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, so erhält der Kunde eine entsprechende Information. Bei Besorgerartikeln ist mit zusätzlichen Lieferfristen zu rechnen. Die zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Lieferung per Post
Die SHC versendet die bestellten Produkte mit der Schweizerischen Post im Priority-Kanal per Dispobox. Die Produkte, soweit verfügbar, werden innerhalb von zwei Arbeitstagen verschickt. SHC behält sich vor, auf Lieferungen per Post eine Versandkostenpauschale zu verrechnen. Eine etwaige Versandkostenpauschale wird bei Teillieferungen nur einmal verrechnet. Die Lieferung gilt mit der Übergabe an die Post als erfolgt.

5) Bestell- und Preissystem
5.1 Bestellsysteme
Kunden können bei SHC entweder telefonisch, schriftlich (Fax, Brief), per E-Mail oder mittels elektronischen Bestellsystems bestellen. SHC bestätigt jeweils die Bestellung des Kunden. Mit dieser Bestätigung wird die Bestellung rechtsgültig.
5.2 Preisbestimmung
Die Fakturierung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisen. Der Kunde kann jederzeit die aktuellen Preise bei SHC anfragen. Sämtliche Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und weitere Abgaben.
5.3 Publikumspreise
Bei den angegebenen Preisempfehlungen handelt es sich um Empfehlungen der jeweiligen Hersteller oder Partnerfirmen.
5.4 Preisänderung
SHC kann ihre Preise für Produkte, Logistik- und Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.

6) Rechnungs- und Zahlungssystem
6.1 Rechnungsstellung
SHC erstellt mindestens einmal pro Monat Rechnung für sämtliche gelieferten Produkte sowie die erbrachten Logistik- und Dienstleistungen. Der Kunde kann innert 10 Tagen begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit der Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden und noch nicht bereits fälligen Beträge fällig.
6.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen zu bezahlen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage "NETTO" nach Rechnungsdatum. SHC behält sich vor, bei verspäteter Zahlung ein marktüblicher Verzugszins in Rechnung zu stellen.
6.3 Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründet Einwände dagegen erhoben, kann SHC die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen. SHC behält sich zudem die Lieferung gegen Vorauszahlung, Nachnahme vor. Ferner behält sich SHC ohne Angabe von Gründen vor, eine Lieferung bei Zahlungsverzug betreffend eine frühere Lieferung abzulehnen. Die Beanstandung von Ware berechtigt nicht zum Rückbehalt der Bezahlung. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die SHC durch den Zahlungsverzug entstehen, wie namentlich Administrativ- und Mahngebühren, Verzugszinse, Anwalts- und Gerichtskosten.

7) Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von SHC.

8) Retouren
8.1 Allgemeine Retouren
Der Kunde prüft die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Mängel. Die Feststellung etwaiger Mängel ist der SHC unverzüglich – wenn erkennbar spätestens 5 Tage nach Erhalt, wenn nicht erkennbar unverzüglich nach Entdeckung – schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mangelhafte Produkte können nach vorangegangener Kontaktaufnahme mit SHC in ungeöffneter Originalverpackung und einwandfreiem Zustand retourniert werden. Keine Mängel sind geringe handelsübliche Abweichungen, die auf materialtypischen Eigenschafte beruhen. Bei Fehlbestellungen seitens des Kunden sowie bei nach Auftrag angefertigten Produkten sowie Besorgeraufträge ist eine Retournierung grundsätzlich ausgeschlossen.
8.2 Richtlinien Retouren
Retouren werden durch das Merkblatt «Richtlinien für allg. Retouren von Medikamenten sowie von Betäubungsmittel und gekühlten Produkten» geregelt.

9) Gewährleistungen
SHC leistet Gewähr, dass einwandfreie gelagerte, originalverpackte und mit gültigem Ablaufdatum versehene Produkte geliefert werden. Für mangelhafte Produkte liefert SHC Ersatz oder stellt dem Kunden nach Absprache eine entsprechende Gutschrift aus, es sei denn, der Kunde hat den Mangel nicht nach Massgabe der vorstehenden Bestimmungen fristgerecht gerügt. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere für Eigenschaften und Wirkung der Produkte, wird wegbedungen, soweit die die gesetzlichen Bestimmungen es erlauben. Weitergehende Produktehaftungs- und Gewährleistungsansprüche sowie etwaige Reparaturen bei Gesundheitsprodukten sind an den Hersteller der entsprechenden Produkte zu richten. Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ist die Originalrechnung vom Kunden aufzubewahren.

10) Haftung / Übergang von Nutzen und Gefahren
10.1 Haftung
SHC haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von SHC entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
10.2 Übergabe von Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahren gehen mit der Übergabe der Lieferung auf den Kunden über.

11) Datenschutz
SHC hält das schweizerische Datenschutzgesetz ein. Sie beschafft und bearbeitet persönliche Daten nur, soweit dies für die Geschäftsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist. Persönliche Daten kann SHC auch zur Pflege ihrer Kundenbeziehungen, etwa im Rahmen von Marketingaktionen, verwenden. Sie kann diesbezüglich mit Dritten zusammenarbeiten.

12) Allgemeines
Die jederzeitige Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich SHC ausdrücklich vor. Mit erfolgter Inanspruchnahme von Dienstleistungen von SHC gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als vorbehaltlos akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für SHC unverbindlich, unter Vorbehalt der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Nebenabreden oder weitergehende Zusagen von SHC bedürfen der schriftlichen Form.

13) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die Rechtsgeschäfte zwischen SHC und ihren Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von SHC.