Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 10. März 2025

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen Spirig HealthCare AG (im Folgenden SHC) und ihren Kunden1. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen von SHC ausdrücklich als Vertragsbestandteil.

 

2. Produkte / Leistungen
SHC ist Generikaanbieter und Logistikpartner und betreibt Grosshandel mit Produkten vor allem aus dem Gesundheitsmarkt. Das Sortiment von SHC umfasst sämtliche Präparate von SHC sowie die in den Listen A bis D des Schweizer Heilmittelinstitutes Swissmedic aufgeführten Medikamente, Medizinprodukte und Hilfsmittel. Produkte, Logistik- und Dienstleistungen von SHC werden in der geltenden Dienstleistungsbroschüre beschrieben und können von SHC jederzeit geändert werden.

 

3. Liefereinschränkungen
Produkte mit Liefereinschränkungen (z.B. Betäubungsmittel) werden ausschliesslich an Kunden (Schweiz und Liechtenstein) mit der entsprechenden Bewilligung geliefert.

 

4. Lieferservice

4.1 Allgemeine Lieferfristen
Soweit für die bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen eine Lieferung durch SHC vereinbart wurde, werden diese in der Regel mit der nächsten vereinbarten Liefertour ausgelie-fert. SHC behält sich vor, eine Versandkostenpauschale zu verrechnen.
Ist ein Produkt und/oder eine Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, kann die bestellende Partei (Kunde) eine entsprechende Information erhalten. Bei Besorgerartikeln ist mit zusätzlichen Lieferfristen zu rechnen. Die zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.2 Lieferung durch einen Logistikdienstleister 
SHC kann die bestellten Produkte auch mit einem Logistikdienstleister liefern. Die Produkte, soweit verfügbar, werden bei Lieferung durch einen Logistikdienstleister innerhalb von zwei Arbeitstagen zugestellt. SHC behält sich vor, auf Lieferungen per Logistikdienstleister eine Versandkostenpauschale zu verrechnen. Eine etwaige Versandkostenpauschale wird bei Teil-lieferungen nur einmal verrechnet. Die Lieferung gilt mit der Übergabe an den Logistikdienst-leister als erfolgt.

4.3 Lieferung gegen Vorauszahlung
SHC kann bei jeder Bestellung ohne Angabe von Gründen eine Vorauszahlung für den gesamten Rechnungsbetrag verlangen. Dies wird dem Kunden mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Verlangt SHC eine Vorauszahlung, erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang bei SHC.

 

5. Bestell- und Preissystem

5.1 Bestellsysteme
Kunden können bei SHC entweder telefonisch, schriftlich (Fax, Brief), per E-Mail oder mittels elektronischem Bestellsystem bestellen. Ein verbindlicher Vertragsschluss liegt vor, nach Bestätigung der Bestellung durch SHC.

5.2 Preisbestimmung
Die Fakturierung erfolgt durch SHC zu den im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisen. Der Kunde kann jederzeit die aktuellen Preise bei SHC anfragen. Liegt beim Kunden bei der Be-stellung ein Irrtum über die aktuellen Preise vor, hat er dies innert 12 Stunden nach Eingang der Bestellbestätigung zu melden und mit SHC das weitere Vorgehen verbindlich festzulegen. Sämtliche Preisangaben sind in Schweizerfranken (CHF) angegeben und verstehen sich ex-klusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.

5.3 Preisänderung
SHC kann ihre Preise für Produkte, Logistik- und Dienstleistungen jederzeit und ohne Voran-kündigung ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise.

 

6. Rechnungs- und Zahlungssystem

6.1 Rechnungsstellung
SHC erstellt für den Kunden mindestens einmal pro Monat eine Rechnung für sämtliche gelieferten Produkte sowie die erbrachten Logistik- und Dienstleistungen. Der Kunde kann innert 10 Tagen begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.

6.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen ohne Abzug zu bezahlen. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage "NETTO" nach Rechnungsdatum. SHC behält sich vor, bei verspäteter Zahlung einen marktüblichen Verzugszins von mind. 5% in Rechnung zu stellen.

6.3 Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch fristgerecht schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann SHC die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen. SHC behält sich zudem die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vor. Ferner behält sich SHC ohne Angabe von Gründen vor, eine Lieferung aufgrund von überfälligen Zahlungsausständen abzulehnen. Die Beanstandung von Produkten oder Dienstleistungen berechtigt nicht zum Rückbehalt der Bezahlung. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die SHC durch den Zahlungsverzug entstehen, wie namentlich Administrativ-, Mahn- und Betreibungsgebühren, Verzugszinse, Anwalts- und Gerichtskosten.

 

7. Retouren

7.1 Umtausch und Retouren-Regelung
Umtausch und Retouren werden von SHC gemäss der Richtlinie https://www.spirig-healthcare.ch/spirig-online/retouren online über das Online-Tool mit dem Online-Retouren Formular gemäss den dort angegebenen Bedingungen geregelt. Der Kunde hat die gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Die Feststellung von Fehllieferungen ist SHC unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt, schriftlich zu melden. Nach Auftrag angefertigte Produkte sowie Besorgeraufträge, Betäubungsmittel und Kühlware sind von einer Retournierung ausgeschlossen.

7.2 Rückgabe mangelhafter Ware
Mangelhafte Ware ist SHC unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Arbeitstagen, zu melden.
Mangelhafte Produkte können nach vorangegangener Kontaktaufnahme mit SHC in ungeöffneter Originalverpackung retourniert werden, wenn die Bestätigung der Lagerung und des Transportes nach GDP-Regeln erfolgt.

8. Gewährleistungen
SHC leistet Gewähr, dass einwandfreie gelagerte, originalverpackte und mit gültigem Ablaufdatum versehene Produkte geliefert werden. Für mangelhafte Produkte liefert SHC Ersatz oder stellt dem Kunden nach Absprache eine entsprechende Gutschrift aus, es sei denn, (i) der Kunde hat den Mangel nicht nach Massgabe der vorstehenden Bestimmungen fristgerecht gerügt oder (ii) der Mangel ist nicht von SHC zu verantworten. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere für Eigenschaften und Wirkung der Produkte, wird wegbedungen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen es erlauben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind an den Hersteller der entsprechenden Produkte zu richten. Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ist die Originalrechnung vom Kunden aufzubewahren.

 

9. Haftung / Übergang von Nutzen und Gefahren

9.1 Haftung
SHC haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von SHC entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

9.2 Übergabe von Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahren gehen gemäss vereinbarten Lieferkonditionen auf den Kunden über.

 

10. Datenschutzbestimmungen
SHC hält die massgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. SHC beschafft und bearbeitet persönliche Daten nur, soweit dies für die Geschäftsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig und erlaubt ist. Persönliche Daten kann SHC zur Pflege der Kundenbeziehungen, bis zum Widerruf durch den Kunden im Rahmen von Marketingaktionen, verwenden. SHC kann diesbezüglich mit Dritten zusammenarbeiten, sofern die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Datenschutzbestimmungen von SHC können auf der Webseite https://www.spirig-healthcare.ch/datenschutzerklaerung eingesehen werden.

 

11. Allgemeines
Die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich SHC ausdrücklich vor. Mit erfolgter Inanspruchnahme von Produktelieferungen oder Dienstleistungen von SHC gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vorbehaltlos akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für SHC unverbindlich, unter Vorbehalt der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Nebenabreden oder weitergehende Zusagen von SHC bedürfen der expliziten schriftlichen Zustimmung durch SHC.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die Rechtsgeschäfte zwischen SHC und ihren Kunden ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Zuständig sind die für 4622 Egerkingen ordentlich zuständigen Gerichte.

 

 

1Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktio-nelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.